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Wir sind diejenigen, die

homo- und bisexuelle Männerdie Stiefkindadoption erkämpft habendie gemeinsame Adoption vondie künstliche Befruchtung fürdie Ehe für Alle erkämpft habenden Scheidungs- und Operationszwangdas „Dritte Geschlecht“ erkämpft haben

aus dem Kriminal geholt habenvon Kindern erkämpft habenfür lesbische Paare erkämpft haben für Transpersonen beseitigt haben

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Rot-grünes Wien: Schwule Prostitution wird umfassend strafbar

Bereits bisher war die schwule Prostitution in Wien weitgehend illegal. Strafbar waren aber nur die Stricher. Die rot-grüne Koalition macht sie künftig nicht nur faktisch fast ganz illegal sondern bestraft künftig auch die Freier.

Prostitution ist in Wien nur als Strassenprostitution und in Räumen erlaubt, die einen unmittelbaren und gesonderten Zugang von der Strasse haben. Aber auch dann darf die Prostitution in Bahnhöfen, Stationsgebäuden und Haltestellenbereichen öffentlicher Verkehrsmittel sowie im Umkreis von 150 Metern von Gebäuden und Gebäudeteilen, die religiösen Zwecken gewidmet sind, von Kindertagesheimen, Schulen und Schülerheimen, von Jugendheimen und Jugendzentren, von Kinder- und Jugendspielplätzen, von Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie von Friedhöfen weder angebahnt noch ausgeübt werden.

Faymann und seine MinisterInnen verteidigen schon wieder Fortpflanzungsverbot für Lesben

Rechtskomitee LAMBDA: „Diskriminierend und enttäuschend“

Mit dem Gesetz über die eingetragene Partnerschaft (EP) wurde lesbischen Paaren (ob verpartnert oder nicht) die medizinisch unterstützte Fortpflanzung verboten. Ein Paar aus Oberösterreich klagte dagegen beim Verfassungsgerichtshof. Bundeskanzler Werner Faymann und seine MinisterInnen verteidigten das Fortpflanzungsverbot für lesbische Frauen daraufhin mit Zähnen und Klauen. Vor kurzem hat auch der Oberste Gerichtshof die Aufhebung des Verbots beantragt. Faymann und seine MinisterInnen verlangen von den VerfassungsrichterInnen sogar die Zurückweisung dieses Antrags.

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JUS AMANDI Ausgabe 2/2011 erschienen

- OGH: Fortpflanzungsverbot für Lesben ist verfassungswidrig
- Gleiches Recht für homosexuelle Paare
- Hetze gegen Homosexuelle bleibt erlaubt
- Keine Gerechtigkeit für schwulen Polizisten

 

JUS AMANDI Ausgabe 2/2011 | JUS AMANDI Archiv

 

 

EuGH: Gleiche Rechte für homosexuelle Paare

Rechtskomitee LAMBDA: „Richtungweisender Fall für ganz Europa“

In seinem heute verkündeten Urteil im (von RKL-Präsident Graupner vertretenen) Fall Jürgen Römer gegen die Stadt Hamburg (C-147/08) unterstreicht der EuGH nachdrücklich, dass gleichgeschlechtlichen Paaren in der Arbeitswelt alle Vergünstigungen zukommen müssen, wie sie Ehepaaren gewährt werden.

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OGH: Fortpflanzungsverbot für Lesben ist verfassungswidrig

Rechtskomitee LAMBDA: „Großartig und bahnbrechend“

Mit dem Gesetz über die eingetragene Partnerschaft (EP) wurde lesbischen Paaren (ob verpartnert oder nicht) die medizinisch unterstützte Fortpflanzung verboten. Der Oberste Gerichtshof hat jetzt beim Verfassungsgerichtshof die Aufhebung dieses Verbots wegen Verfassungswidrigkeit beantragt. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich hocherfreut.

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WAS-Erklärung zur EU-Kinderporno-Richtlinie

Nach den deutschsprachigen sexualwissenschaftlichen Gesellschaften und der European Federation of Sexology (EFS) fordert jetzt auch die World Association for Sexual Health (WAS) Änderungen an der geplanten EU-Kinderporno-Richtlinie, die auch Pornografie mit Erwachsenen, Kunst und Pubertätskomödien verbieten würde. Wie die anderen Vereinigungen begrüßt der Weltverband der Sexualwissenschaft den Kampf gegen die Kinderpornografie, fordert jedoch die explizite Herausnahme von Werken der Kunst und der Bildung. WAS betont auch die Notwendigkeit der Straffreiheit einverständlicher Kontakte von Jugendlichen und ersucht die EU dringend um
Berücksichtigung der Wichtigkeit des Rechts jedes Kindes auf umfassende, altersentsprechende Sexualerziehung.

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Verfassungsgerichtshof: Keine Gerechtigkeit für homosexuellen Polizisten

Rechtskomitee LAMBDA hofft auf den Verwaltungsgerichtshof

1976 wurde ein langgedienter und mehrfach belobigter Revierinspektor aus dem Polizeidienst entlassen, weil er nach dem berüchtigten anti-homosexuellen Sonderstrafgesetz § 209 Strafgesetzbuch verurteilt worden war. Heute wird dem Polizisten seine Pension deshalb immer noch strafweise um ein Viertel gekürzt. Der Verfassungsgerichtshof lehnt es ab, die Beschwerde des Mannes zu behandeln. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, hofft jetzt auf den Verwaltungsgerichtshof.

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Verfassungsgerichtshof: Hetze gegen Homosexuelle bleibt erlaubt

Rechtskomitee LAMBDA: „Jetzt ist der Menschenrechtsgerichtshof am Wort

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden: während andere Minderheiten durch spezielle Gesetze gegen Verhetzung und Diskriminierung (auch außerhalb des Arbeitsplatzes) geschützt sind, bleiben Homosexuelle in Österreich ungeschützt. Die Höchstrichter folgen damit Bundeskanzler Werner Faymann und seinen MinisterInnen, die diese Schutzlosigkeit einstimmig verteidigt und dabei ausgeführt haben, dass Verhetzung und Diskriminierung Homosexueller keinen ausreichenden sozialen Störwert habe. Der Fall geht nun an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

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JUS AMANDI Ausgabe 1/2011 erschienen

- Verwaltungsgerichtshof entscheidet gegen Zwangsouting für Transsexuelle
- Erwachsene Kinder und Harry Potter als Kinderporno?
- VwGH: Pröll muss über Rosa Winkel des Namensrechts entscheiden
- Jugendliche und junge Erwachsene sind keine Kinder

 

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Jugendliche und junge Erwachsene sind keine Kinder

Nach den deutschsprachigen sexualwissenschaftlichen Gesellschaften kritisiert jetzt auch der europäische Dachverband der Sexologen die neue EU-Kinderpornografie-Richtlinie, die Pornografie mit Erwachsenen, Kunst und Pubertätskomödien verbieten soll. 

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Commentary on the EU-Directive