Rechtskomitee LAMBDA zeigt sich enttäuscht
Auch das Land Wien wird in seinem Zuständigkeitsbereich keine vollständige Gleichstellung von eingetragenen Paaren und Ehepaaren vornehmen.


Rechtskomitee LAMBDA zeigt sich enttäuscht
Auch das Land Wien wird in seinem Zuständigkeitsbereich keine vollständige Gleichstellung von eingetragenen Paaren und Ehepaaren vornehmen.
Rechtskomitee LAMBDA: „Abstrus und enttäuschend“
Mit dem Gesetz über die eingetragene Partnerschaft (EP) wurde lesbischen Paaren (ob verpartnert oder nicht) die medizinisch unterstützte Fortpflanzung verboten. Ein Paar aus Oberösterreich klagte dagegen beim Verfassungsgerichtshof. Bundeskanzler Werner Faymann und seine Minister verteidigen das Fortpflanzungsverbot für lesbische Frauen mit zähnen und Klauen.
RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner war zum dritten Mal als Sachverständiger vor den deutschen Bundestag geladen. In der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses ging es diesmal am 21. April 2010 um die Erweiterung des Grundgesetzes um die Schutzkategorie "sexuelle Identität".
4 der 9 gehörten ExpertInnen unterstützten die vorgeschlagene Verfassungsänderung. Sie verwiesen insbesondere darauf, dass homo- und bisexuelle Frauen und Männer die letzte verbliebene Hauptzielgruppe der NS-Gewaltherrschaft ist, die vom Grundgesetz nicht ausdrücklich geschützt wird. Ganz im Gegensatz zur Grundrechte-Charta der Europäischen Union und zu den Verfassungen zahlreicher anderer Staaten in Europa und ausserhalb Europas.
7 Monate Haft ohne Bewährung für den Besitz von 5 (!) Bildern zweier nackter junger Männer, die laut Sachverständigengutachten zwischen 16 und 21 (!) Jahren alt sind. Dieses Urteil bestätigte kürzlich nun auch der Oberste Gerichtshof.
Rechtskomitee LAMBDA: „Jetzt entscheidet der Oberste Gerichtshof“
Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat die Entscheidung der Korruptionsstaatsanwaltschaft bestätigt, das Verfahren wegen des Amtmissbrauchs im Innenministerium einzustellen, ohne Ermittlungen zu tätigen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, kündigt die Anrufung des Obersten Gerichtshofs an.
- Eingetragene Partnerschaft: Vier Paare gegen die Diskriminierung
- Operationszwang für Transsexuelle
JUS AMANDI Ausgabe 1/2010 | JUS AMANDI Archiv
EINGETRAGENE PARTNERSCHAFT FÜR LESBEN UND SCHWULE
Alle sprechen darüber, viel wird diskutiert: Mit 1. Januar 2010 ist die neue "Eingetragene Partnerschaft" für gleichgeschlechtlich L(i)ebende in Kraft getreten. Der Bedarf an kompetenter Information und Beratung hat sich seither deutlich erhöht.
Aber welche Rechte und Pflichten sieht das neue Gesetz nun tatsächlich vor? Bekommt meine ausländische Partnerin Aufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnis? Muss ich im Falle einer Trennung Unterhalt zahlen? Wie schaut es mit Erb- und Sozialrecht aus? Ist im Falle einer Erkrankung ein Pflegeurlaub möglich? Bekomme ich eine Witwenpension, wenn mein/e PartnerIn stirbt? Was passiert mit den leiblichen Kindern meiner Partnerin, wenn ihr etwas zustößt? Wo und mit welchen Unterlagen muss die Eingetragene Partnerschaft angemeldet werden? Wo und wie können Lesben und Schwule „heiraten“?
Auch viele BeraterInnen in professionellen Beratungsstellen sind noch nicht genügend über diese neue Lebensrealität von gleichgeschlechtlichen PartnerInnen informiert. Ziel ist eine ausführliche Rechtsinformation für KollegInnen der vielfältigen Beratungsstellen, für gleichgeschlechtliche Paare sowie für alle Interessierten.
Donnerstag, 08. April 2010, 19.30 – 21.30 Uhr
Bezirksvorstehung Mariahilf, 1060 Wien, Amerlingstraße 11, Festsaal.
Rechtskomitee LAMBDA zeigt sich enttäuscht
Auch das Land Wien wird in seinem Zuständigkeitsbereich keine vollständige Gleichstellung von eingetragenen Paaren und Ehepaaren vornehmen.
Rechtskomitee LAMBDA: „Amtsmissbrauch muss Konsequenzen haben“
In einer sensationell blitzartigen Entscheidung hat der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid des Innenministeriums aufgehoben, mit dem – höchstgerichtlichen Erkenntnissen zum Trotz - von einer transsexuellen Frau die Entfernung der Genitalien verlangt wurde. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, fordert Konsequenzen für den im Innenministerium begangenen Amtsmissbrauch.
Rechtskomitee LAMBDA: „Wir sind erschüttert“
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat das Verfahren wegen des Amtmissbrauchs im Innenministerium eingestellt, ohne Ermittlungen zu tätigen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich erschüttert.