Rechtskomitee LAMBDA: „Enttäuschend und erschreckend“
Mit einem Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof wehren sich Lesben und Schwule gegen ihren gesetzlichen Status als Opfer letzter Klasse. Während andere Minderheiten durch spezielle Gesetze gegen Verhetzung und Diskriminierung (auch außerhalb des Arbeitsplatzes) geschützt sind, bleiben Homosexuelle in Österreich ungeschützt. Bundeskanzler Werner Faymann und seine MinisterInnen verteidigen diese Schutzlosigkeit. Verhetzung und Diskriminierung Homosexueller habe keinen ausreichenden sozialen Störwert.
Weil sie mit Handys Nacktbilder von sich selbst verschickt haben, werden 15- und 16jährige Jugendliche jetzt strafrechtlich verfolgt
Die Ausdehnung der strengen Strafbestimmungen gegen Kinderpornografie von 14 auf 18 Jahre, und damit die Abbildung sexuell mündiger und wahlberechtigter junger Menschen auch im privaten, nichtkommerziellen Bereich, war hoch umstritten. Die vom Parlament gehörten ExpertInnen sprachen sich geschlossen gegen diese generelle Ausdehnung aus. Sie wurde, in Umsetzung eines EU-Rahmenbeschlusses, dennoch Gesetz (§ 207a StGB).
Rechtskomitee LAMBDA hofft auf Verwaltungsgerichtshof
Der Verfassungsgerichtshof hat beschlossen, die Kennzeichnung homosexueller Paare durch eine eigene, besondere Namenskategorie nicht zu beenden. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich enttäuscht und hofft nun auf den Verwaltungsgerichtshof.
Alle vier Jahre müssen Staaten dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen über die Einhaltung der Menschenrechte Bericht erstatten (Universal Periodic Review UPR). Anläßlich des aktuellen österreichischen Berichts hat die NGO-Plattform „Mit vereinten Kräften vor den Vereinten Nationen“ einen Bericht an die UNO verfasst. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) ist Mitglied in dieser Plattform und hat an dem Bericht mitgearbeitet.“
- Lesben und Schwule wehren sich!
- Wir sind Familie
- Bindestrich-Diskriminierung
JUS AMANDI Ausgabe 2/2010 | JUS AMANDI Archiv
Wir sind Familie - nun auch in Wien
Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) zeigt sich erfreut über das heutige Urteil des Menschenrechtsgerichtshof und dessen prompte Umsetzung in Wien. Wien fordert Bund zur Aufhebung des Eheverbots auf.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute erstmals klar festgestellt, dass auch homosexuelle Paare eine Familie sind (Schalk & Kopf gg. Österreich). Und der Wiener Landtag hat dieses Urteil nur wenige Stunden nach seiner Verkündung umgesetzt. "Gleichgeschlechtliche Paare sind dank heute beschlossener Landesgesetze nun in Wien ausdrücklich als Familie anerkannt" zeigte sich RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner erfreut über den abendlichen Beschluss des Wiener Landtages vom 24. Juni 2010 zur Umsetzung der Eingetragenen Partnerschaft (EP) in Wien. Graupner ergänzte: "Wien ist damit nicht nur das erste Bundesland, dass sein Landesrecht an die EP anpasst, sondern der Wiener Landtag auch das erste österreichische Parlament, das gleichgeschlechtliche Paare als Familie anerkennt."
Rechtskomitee LAMBDA zeigt sich enttäuscht
Auch das Land Wien wird in seinem Zuständigkeitsbereich keine vollständige Gleichstellung von eingetragenen Paaren und Ehepaaren vornehmen.
Rechtskomitee LAMBDA: „Abstrus und enttäuschend“
Mit dem Gesetz über die eingetragene Partnerschaft (EP) wurde lesbischen Paaren (ob verpartnert oder nicht) die medizinisch unterstützte Fortpflanzung verboten. Ein Paar aus Oberösterreich klagte dagegen beim Verfassungsgerichtshof. Bundeskanzler Werner Faymann und seine Minister verteidigen das Fortpflanzungsverbot für lesbische Frauen mit zähnen und Klauen.
RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner war zum dritten Mal als Sachverständiger vor den deutschen Bundestag geladen. In der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses ging es diesmal am 21. April 2010 um die Erweiterung des Grundgesetzes um die Schutzkategorie "sexuelle Identität".
4 der 9 gehörten ExpertInnen unterstützten die vorgeschlagene Verfassungsänderung. Sie verwiesen insbesondere darauf, dass homo- und bisexuelle Frauen und Männer die letzte verbliebene Hauptzielgruppe der NS-Gewaltherrschaft ist, die vom Grundgesetz nicht ausdrücklich geschützt wird. Ganz im Gegensatz zur Grundrechte-Charta der Europäischen Union und zu den Verfassungen zahlreicher anderer Staaten in Europa und ausserhalb Europas.
7 Monate Haft ohne Bewährung für den Besitz von 5 (!) Bildern zweier nackter junger Männer, die laut Sachverständigengutachten zwischen 16 und 21 (!) Jahren alt sind. Dieses Urteil bestätigte kürzlich nun auch der Oberste Gerichtshof.