Der Entwurf zum Gesetz einer Eingetragenen Partnerschaft für lesbische und schwule Paare liegt vor. Mit unzähligen Diskriminierungen.
Der Entwurf des Justizministeriums beinhaltet allein im Zivil- und Strafrecht gezählte 34 Abweichungen Eherecht. Bei Fortpflanzungsmedizin und Adoption sollen sogar erhebliche Rückschritte gegenüber der bisherigen Rechtslage gemacht werden. Eingetragene Lebenspartner können dem Entwurf zufolge (als Einzelperson) alle Kinder dieser Welt adoptieren, mit einer einzigen Ausnahme: das Kind ihres/ihrer PartnerIn. Und das sogar nach dessen/deren Tod. Die Justizministerin bringt zu Gunsten der auf Biegen und Brechen gewollten homophoben Diskriminierung sogar Waisenkinder um Unterhalts- und Erbansprüche und um eine gesicherte und geborgene Elternschaft in der vertrauten (Stiefkind)Familie. Das Gesetz ist unglaublich kinderfeindlich.
Die Diskussion über die rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare findet in Österreich seit vielen Jahren statt. Als 1989 Dänemark als erstes Land der Welt eine Eingetragene Partnerschaft (EP) für Lesben und Schwule einführte, wurde die Forderung einer rechtlichen Gleichstellung auch in Österreich aufgestellt. 20 Jahre danach hat sich in Europa viel getan: Zahlreiche Länder haben rechtliche Gleichstellungsschritte unternommen, fast alle westeuropäischen Staaten haben eingetragene Partnerschaften eingeführt, fünf Länder sogar die Ehe für homosexuelle Paare geöffnet (Niederlande, Spanien, Belgien, Norwegen und Schweden). Luxemburg, Portugal und Albanien haben die Öffnung der Ehe angekündigt.