Rechtskomitee LAMBDA (RKL): „Skandalurteil wird in Straßburg bekämpft“
Der Verwaltungsgerichtshof hat den Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare von der Pflegeelternschaft im Bundesland Niederösterreich bestätigt. Das Frauenpaar hätte kein Recht, sich gegen die Diskriminierung auf Grund ihrer sexuellen Orientierung zu beschweren. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, ist empört darüber, dass den Frauen sogar das Recht verwehrt wird, sich gegen ihre Diskriminierung zu beschweren und bringt den Fall vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof.














