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Haftstrafe für Oralsex (VI) - Böhmdorfer ordnet Wiederaufnahme an

Überraschende Wende im Fall des "Kärntner Oralsex-Urteils": Justizminister Böhmdorfer hat nun die Staatsanwaltschaft Klagenfurt beauftragt, das Wiederaufnahmeverfahren einzuleiten.
Gesundheitsminister Haupt wiederum ließ wissen, daß die Gesundheitsbehörden nach wie vor bei Oralsex stets die Verwendung eines Kondoms verlangen, obwohl mittlerweile erkannt wurde, daß nicht bei jedem Oralsex auch eine relevante Ansteckungsgefahr besteht. Die Informationsmaterialien der Aids-Hilfen, die diesen heutigen Erkenntnissen entsprechen, sollen an die veralteten Regeln der Gesundheitsbehörden angepasst werden.

News-SaferSEx-PA-020623.pdf

Drei Jahre Haft für §209 - Böhmdorfer gibt zu: derzeit fünf Gewissensgefangene

Im vergangenen Jahr hat das Landesgericht Wiener Neustadt, vor dem auch der berüchtigte "Liebesbrief-Fall" verhandelt worden ist, einen unbescholtenen Mann zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Sein "Verbrechen" lag darin, daß er einverständliche sexuelle Kontakte mit 15 bis 17jährigen jungen Männern hatte und dadurch das anti-homosexuelle Sonderstrafgesetz § 209 StGB übertrat. Dies gab Justizminister Böhmdorfer in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der grünen Justizsprecherin Terezija Stoisits bekannt. Dabei enthüllte er weitere drei Fälle, in denen über unbescholtene "Ersttäter" Freiheitsstrafen in der Höhe von 1 ¼ bis 1 ½ Jahren verhängt wurden.

Bild: Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer

News-Anfrage-JM-Stat-020219-PA.pdf

22. April 2002: Antwort (Böhmdorfer)

27. Februar 2002: Anfrage

Jus Amandi - der neue Treffpunkt des RKL - ab 6. Mai

'Jus Amandi' lautet der Titel eines neuen Treffpunkts des Rechtskomitees Lambda für politisch und rechtlich interessierte Schwule und Lesben, welcher jeden ersten Montag des Monats ab 19 Uhr in der X-Bar stattfindet. Abseits eines offiziellen Rahmens besteht damit ab sofort die Gelegenheit, im privaten Rahmen und quasi 'After work' über die aktuelle Situation in Österreich zu plaudern und zu diskutieren. Alle sind willkommen - also nicht nur Juristinnen und Juristen -, bei Interesse einfach vorbeizuschauen und bei einem Drink miteinander oder mit MitarbeiterInnen des Rechtskomitees Lambda zu plaudern.


Jus Amandi - jeden ersten Montag des Monats
ab 19 Uhr im Café X-Bar (Wien 6., Mariahilfer Straße 45, im Hof)

Kriminalstatistik 2000 - Anfrage an den Justizminister - Antwort

Die Kriminalstatistik 2000 weist zwei Verurteilungen nach den anti-homosexuellen §§ 220, 221 StGB aus, obwohl die beiden Bestimmungen bereits am 1. März 1997 gestrichen wurden. Die grüne Justizsprecherin und RKL-Kuratoriumsmitglied Terezija Stoisits verlangte Aufklärung. Die Antwort Böhmdorfers: Schlamperei bei der Erstellung der Kriminalstatistik. Es gab angeblich gar keine solchen Verurteilungen. wurden.

Bild: Mag. Terezija Stoisits

22. April 2002: Antwort (Böhmdorfer)

27. Februar 2002: Anfrage

Haftstrafe für Oralsex (V) - Haupt widerspricht neuerlich Böhmdorfer

Gesundheitsminister Haupt hat im Fall des "Kärntner Oralsex-Urteils" neuerlich Justizminister Böhmdorfer widersprochen, der in der Verurteilung eines Hiv-positiven Mannes für die Befolgung der staatlich propagierten Safer-Sex-Regeln nichts Bedenkliches fand.


News-SaferSex-PA-020412.pdf

Anfrage

die Beantwortung

§ 209: Wieder hartes Urteil gegen Homosexuellen

Wie nun bekannt wurde hat das Oberlandesgericht Wien am Montag neuerlich ein hartes Urteil gegen einen Homosexuellen gefällt. Es erhöhte die vom Erstrichter auf Grund des anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzes § 209 StGB verhängte Strafe von 6 Monaten Gefängnis auf 9 Monate und ordnete sogar an, daß der in jeder Hinsicht unbescholtene Angeklagte ein Drittel davon ohne Bewährung zu verbüßen hat. Zur Begründung meinte der Vorsitzende: "Die Österreicher wollen das so".


News-PA-020411.pdf

Erkenntnis des VwGH

Anfrage an den Justizminister und die Beantwortung

Anfrage an den Innenminister und die Beantwortung

§ 209-Diversionsfall: Staatsanwalt will harte Strafe für Gewissensgefangenen

Freiwilligkeit der "Unzuchtsopfer" habe "keine Bedeutung". Der erste offiziell von Amnesty International adoptierte Gewissensgefangene Österreichs seit Jahrzehnten soll, geht es nach der Staatsanwaltschaft Wien, hart bestraft werden. Die drei Monate Haft, die der unbescholtene Mann in erster Instanz erhielt, seien zuwenig. Selbst ein halbes Jahr Gefängnis wären dem Staatsanwalt noch zu milde, wie er in seiner eben bekannt gewordenen Berufung ausführt.


News-PA-020403.pdf

§ 209 Liebesbrief-Fall: Menschengerichtshof macht Druck

Im berüchtigten § 209-Liebesbrief-Fall, in dem letzten Oktober ein Mann wegen seiner Liebesbeziehung mit einem 17jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden ist, geht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit außergewöhnlicher Schnelligkeit vor (Wilfling gg. Österreich, Appl. 6306/02).
Wie jetzt bekannt wurde hat der Gerichtshof vergangene Woche, also nur zwei Monate nach der Einbringung der Beschwerde, der Bundesregierung jetzt auch gleich eine Frist zur Stellungnahme gesetzt. Üblicherweise geschieht dies erst mehrere Jahre nach der Einbringung einer Beschwerde. Die Bundesregierung muß sich nun bis 24. Juni verantworten.


News-PA-020328.pdf

§ 209 Liebesbrief-Fall: Menschengerichtshof greift zu Eilverfahren

Im berüchtigten § 209-Liebesbrief-Fall, in dem letzten Oktober ein Mann wegen seiner Liebesbeziehung mit einem 17jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden ist, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nun entschieden, das Eilverfahren anzuwenden (Wilfling gg. Österreich, Appl. 6306/02). "Die Entscheidung des Gerichtshof ist äußerst erfreulich", kommentiert Dr. Helmut Graupner, Sprecher der Plattform gegen § 209 und Vertreter des Beschwerdeführers, "Es zeigt, wie ernst er die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Männer in Österreich nimmt".


News-PA-020228.pdf

Neuer Höhepunkt der Verfolgung nach § 209 StGB

Erschreckend! Jeder zweite Ersttäter muß sofort ins Gefängnis. Aus der vor kurzem veröffentlichten Verurteiltenstatistik 2000 geht hervor, daß - trotz des historischen Tiefstands der Verurteilungen an sich (10) - in diesem Jahr jeder zweite (!!) (in jeder Hinsicht) unbescholtene Ersttäter nach § 209 StGB zu einer nicht zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. Das ist der höchste jemals erreichte Wert.


news-erschreckend_209.pdf