Drittes Geschlecht - Erfolg nach Strafanzeige: Erste Geburtsurkunde mit "inter" ausgestellt
16.07.2020
> >Nicht einmal drei Wochen nach der Strafanzeige gegen Innenminister Karl Nehammer und seinen Vorgänger Herbert Kickl bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen Amtsmissbrauchs hat Innenminister Nehammer die Software des Personenstadsregister geändert und wurde die erste Geburtsurkunde mit dem Geschlechtseintrag "Inter" ausgestellt. RKL-Präsident Graupner: "Es ist eine Schande, dass es einer Befassung der Strafjustiz bedarf, damit der Innenminister rechtskräftige Höchstgerichtsurteile respektiert".
Im Juni 2018 hat der Verfassungsgerichtshof auf Beschwerde von Alex Jürgen entschieden, dass intergeschlechtliche Personen ein Grundrecht darauf haben, dass ihr Geschlecht im Zentralen Personenstandsregister und in Urkunden nicht als männlich oder weiblich eingetragen wird und die Geschlechtsbezeichnung "inter" als ausdrücklich zulässig erklärt. Das oberösterreichische Landesverwaltungsgericht hat daraufhin am 3. Juli 2018 geurteilt, dass das Geschlecht von Alex Jürgen im Zentralen Personenstandsregister, wie beantragt, mit "inter" einzutragen ist.
IUS AMANDI 2/2020 erschienen
28.06.2020
Türkise lesbische und schwule Abgeordnete: Parteiinteressen wichtiger als Diskriminierungsschutz
Drittes Geschlecht: Strafanzeige gegen Innenminister Nehammer wegen Amtsmissbrauchs
"Homo-Heilungen": UNO verurteilt Konversionstherapien als Folter
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Türkis-Grüne lesbische und schwule Abgeordnete: Parteiinteressen wichtiger als Diskriminierungsschutz
23.06.2020
> Die offen lesbischen und schwulen Abgeordneten der beiden Regierungsparteien (ÖVP & Grüne) verweigern sich einer Initiative des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) für ein überparteiliches Vorgehen zur Beseitigung der immer noch bestehenden Schutzlosigkeit von homo- und bisexuellen Menschen gegen Diskriminierung außerhalb des Arbeitsplatzes. Das RKL, Österreichs LGBTI-Bürgerrechtsorganisation, zeigt sich zutiefst enttäuscht, dass den türkis-grünen offen lesbischen und schwulen Abgeordneten Parteiinteressen wichtiger sind als Grund- und Menschenrechte. Präsident Graupner: "Nur offen homosexuell zu sein, ist noch kein Verdienst."
Drittes Geschlecht - Strafanzeige gegen Innenminister Nehammer wegen Amtsmissbrauchs
17.06.2020
>Innenminister Karl Nehammer, sein Vorgänger Herbert Kickl und der Bürgermeister von Steyr, Gerald Hackl, sehen sich mit einer Strafanzeige bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen Amtsmissbrauchs konfrontiert, auf Grund ihrer Weigerung, rechtskräftigen Gerichtsentscheidungen zum Dritten Geschlecht nachzukommen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs LGBTI-Bürgerrechtsorganisation, hofft, dass dem Rechtsstaat nach der bereits zwei Jahre dauernden offenen Rechtsverweigerung nun endlich zum Durchbruch verholfen wird.
Im Juni 2018 hat der Verfassungsgerichtshof auf Beschwerde von Alex Jürgen entschieden, dass intergeschlechtliche Personen ein Grundrecht darauf haben, dass ihr Geschlecht im Zentralen Personenstandsregister und in Urkunden nicht als männlich oder weiblich eingetragen wird und die Geschlechtsbezeichnung "inter" als ausdrücklich zulässig erklärt. Das oberösterreichische Landesverwaltungsgericht hat daraufhin am 3. Juli 2018 geurteilt, dass das Geschlecht von Alex Jürgen im Zentralen Personenstandsregister, wie beantragt, mit "inter" einzutragen ist.
IUS AMANDI 1/2020 erschienen
09.04.2020
Drittes Geschlecht: Gericht bestätigt: Kickl-Erlass gesetzwidrig
Diskriminierung bleibt legal: türkis-grünes Regierungsprogramm
Konversionstherapie: Regierung missachtet das Parlament
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