Erste Urkunden mit drittem Geschlecht ausgestellt
14.05.2019
Historisch
>>Nach dem bahnbrechenden Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom Vorjahr zum Dritten Geschlecht wurden nun die ersten Urkunden mit einem nicht auf "männlich" oder "weiblich" lautenden Geschlechtseintrag ausgestellt. Alex Jürgen erhielt von der Stadt Wien einen Reisepass mit dem Eintrag "X" und von der Stadt Steyr eine Geburtsurkunde mit dem Eintrag "divers". Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs LGBTI-Bürgerrechtsorganisation, freut sich über dieses historische Ereignis und bedauert die anhaltenden Rechtsverletzungen durch den Innenminister.
>
Regierung verweigert Kindern von Österreicherin die Staatsbürgerschaft - Gericht gibt sie
07.05.2019
Wien
>Die Wiener Landesregierung verweigerte den Kindern einer Österreicherin die Staatsbürgerschaft. Das Verwaltungsgericht Wien gewährt sie, und das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) kritisiert, dass Diskriminierungsfreiheit und Gleichbehandlung nach wie vor Millimeter für Millimeter vor den Gerichten erkämpft werden müssen.
>
IUS AMANDI 1/2019 erschienen
28.03.2019
EU-Gerichtshof: Österreich muss homosexuellen Polizisten entschädigen
Neue Eheverbote: Stadt Wien knickt ein
Europakarte: Österreich im Familienrecht top, bei Diskriminierungsschutz Flop
>>
Stadt Wien knickt ein
24.01..2019
Neue Eheverbote
Seit 1. Jänner dieses Jahres dürfen alle verschiedengeschlechtlichen Paare dieser Welt (!) in Österreich heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft schließen. Gleichgeschlechtliche Paare hingegen dürfen nur dann heiraten, wenn sie die richtige Staatsbürgerschaft haben. Das beruht auf einer Empfehlung des Innenministers an die Standesämter, der, obwohl diese Empfehlung nicht verbindlich ist, auch die Stadt Wien nachkommt und damit ihre erst vor wenigen Wochen gegebenen Versprechen bricht. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs LGBTI-Bürgerrechtsorganisation, zeigt sich bestürzt über die neuen boshaften Diskriminierungen und darüber dass weiterhin jeder Millimeter vor Gericht hart erkämpft werden muss.
>
EuGH: Österreich muss homosexuellen Polizisten entschädigen
15.01.2019
1976 entlassen
1976 wurde ein langgedienter und mehrfach belobigter Revierinspektor aus dem aktiven Polizeidienst entlassen, weil er nach dem berüchtigten homophoben Sonderstrafgesetz § 209 Strafgesetzbuch verurteilt worden war. Heute wird dem Polizisten seine Pension deshalb immer noch strafweise um ein Viertel gekürzt. Eine Richterin des Bundesverwaltungsgerichtes verweigerte noch im Jahr 2016 Abhilfe, weil die damals für Heterosexuelle (und heute für alle) legalen Kontakte "eine der denkbar schwersten Pflichtverletzungen" darstellten und die Entlassung daher nicht diskriminierend gewesen sei. Jetzt entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), dass Österreich den Mann für die langjährige Diskriminierung entschädigen muss (E.B. v BVA). Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente und intergeschlechtliche Menschen freut sich, dass der schwer diskriminierte Mann nun, nach bereits zehn Jahren Verfahrensdauer endlich Gerechtigkeit erfährt.