- Historisch: Erste Urkunden mit drittem Geschlecht ausgestellt
- Erfolg I: Eheverbot für binationale Paare aufgehoben
- Erfolg II: Parlament fordert Verbot von Konversionstherapien
JUS AMANDI Ausgabe 2/2019 | JUS AMANDI Archiv


- Historisch: Erste Urkunden mit drittem Geschlecht ausgestellt
- Erfolg I: Eheverbot für binationale Paare aufgehoben
- Erfolg II: Parlament fordert Verbot von Konversionstherapien
JUS AMANDI Ausgabe 2/2019 | JUS AMANDI Archiv
Historisch
Nach dem bahnbrechenden Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom Vorjahr zum Dritten Geschlecht wurden nun die ersten Urkunden mit einem nicht auf "männlich" oder "weiblich" lautenden Geschlechtseintrag ausgestellt. Alex Jürgen erhielt von der Stadt Wien einen Reisepass mit dem Eintrag "X" und von der Stadt Steyr eine Geburtsurkunde mit dem Eintrag "divers". Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs LGBTI-Bürgerrechtsorganisation, freut sich über dieses historische Ereignis und bedauert die anhaltenden Rechtsverletzungen durch den Innenminister.
Wien
Die Wiener Landesregierung verweigerte den Kindern einer Österreicherin die Staatsbürgerschaft. Das Verwaltungsgericht Wien gewährt sie, und das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) kritisiert, dass Diskriminierungsfreiheit und Gleichbehandlung nach wie vor Millimeter für Millimeter vor den Gerichten erkämpft werden müssen.
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JUS AMANDI Ausgabe 1/2019 | JUS AMANDI Archiv
Neue Eheverbote
Seit 1. Jänner dieses Jahres dürfen alle verschiedengeschlechtlichen Paare dieser Welt (!) in Österreich heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft schließen. Gleichgeschlechtliche Paare hingegen dürfen nur dann heiraten, wenn sie die richtige Staatsbürgerschaft haben. Das beruht auf einer Empfehlung des Innenministers an die Standesämter, der, obwohl diese Empfehlung nicht verbindlich ist, auch die Stadt Wien nachkommt und damit ihre erst vor wenigen Wochen gegebenen Versprechen bricht. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs LGBTI-Bürgerrechtsorganisation, zeigt sich bestürzt über die neuen boshaften Diskriminierungen und darüber dass weiterhin jeder Millimeter vor Gericht hart erkämpft werden muss.
1976 entlassen
1976 wurde ein langgedienter und mehrfach belobigter Revierinspektor aus dem aktiven Polizeidienst entlassen, weil er nach dem berüchtigten homophoben Sonderstrafgesetz § 209 Strafgesetzbuch verurteilt worden war. Heute wird dem Polizisten seine Pension deshalb immer noch strafweise um ein Viertel gekürzt. Eine Richterin des Bundesverwaltungsgerichtes verweigerte noch im Jahr 2016 Abhilfe, weil die damals für Heterosexuelle (und heute für alle) legalen Kontakte "eine der denkbar schwersten Pflichtverletzungen" darstellten und die Entlassung daher nicht diskriminierend gewesen sei. Jetzt entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), dass Österreich den Mann für die langjährige Diskriminierung entschädigen muss (E.B. v BVA). Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente und intergeschlechtliche Menschen freut sich, dass der schwer diskriminierte Mann nun, nach bereits zehn Jahren Verfahrensdauer endlich Gerechtigkeit erfährt.
Diskriminierung bei Hochzeitstouristen bleibt dennoch
Das Innen- und das Justizministerium haben nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichthsofs aus dem Vorjahr bis heute keine Durchführungsbestimmungen erlassen. StandesbeamtInnen werden von der Bundesregierung mit der neuen Rechtslage im Stich gelassen. Die Stadt Wien hat nun in enger Abstimmung mit Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner (Präsident des RKL – Rechtskomitee Lambda) das rechtliche Prozedere für den Fall, dass die Bundesregierung weiterhin untätig bleibt, erarbeitet.
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JUS AMANDI Ausgabe 4/2018 | JUS AMANDI Archiv
Ein historischer Tag der Freude
Heute Vormittag erfolgt in Wien die erste gleichgeschlechtliche Eheschließung in der Geschichte Österreichs. Das JA-Wort gibt sich jenes Paar, das gemeinsam mit RKL-Präsident Helmut Graupner das Eheverbot vor dem Verfassungsgerichtshof zu Fall gebracht hat. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) gratuliert herzlich und wünscht den gleichgeschlechtlichen Paaren und ihren Familien ein glückliches und wunderbares Hochzeitsjahr 2019.
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JUS AMANDI Ausgabe 3/2018 | JUS AMANDI Archiv