Auch Unzulässigkeit geschlechtszuordnender medizinischer Eingriffe bei Kindern klargestellt
Mit seinem heute zugestellten Erkenntnis vom 15. Juni 2018 hat der Verfassungsgerichtshof angeordnet, dass die Geschlechtseintragungen im Personenstandsregister ab sofort der selbstbestimmten Geschlechtsidentität zu entsprechen haben (G 77/2018). Eine intergeschlechtliche Person, die weder männlich noch weiblich ist, hatte am Standesamt Steyr beantragt, ihren Geschlechtseintrag im Geburtenregister auf "inter", "anders", "X" oder eine ähnliche Bezeichnung zu berichtigen. Nach Ablehnungen durch das Standesamt und das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat der Verfassungsgerichtshof der intergeschlechtlichen Person nun recht gegeben. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente und intergeschlechtliche Menschen, bezeichnet das Urteil als wegweisend für die Rechte intergeschlechtlicher Menschen in Österreich und weltweit, macht es doch Österreich zum ersten Land Europas und zum dritten weltweit, das ein drittes Geschlecht als Menschenrecht anerkennt.