Menschenrechte enden nicht an Gefängnismauern
Transsexuelle Menschen haben auch in Haft das Recht auf Geschlechtsanpassung. Das hat in einer bahnbrechenden Entscheidung nun ein Gericht entschieden und der Justizanstalt die Einleitung der Behandlung aufgetragen. Der rechtlich noch männliche inhaftierte Beschwerdeführer lebt seit vielen Jahren unter der zwanghaften Vorstellung, dem weiblichen Geschlecht zuzugehören. Er fühlt sich im falschen Körper geboren und dem weiblichen Geschlecht zugehörig. Er sehnt sich danach, als Angehörige des anderen Geschlechtes zu leben und als solche akzeptiert zu werden, und den eigenen Körper durch chirurgische und hormonelle Behandlungen dem weiblichen Geschlecht anzugleichen.














