Auch Unzulässigkeit geschlechtszuordnender medizinischer Eingriffe bei Kindern klargestellt
Mit seinem heute zugestellten Beschluss vom 14. März 2018 hat der Verfassungsgerichtshof das Verfahren zur Aufhebung der staatlichen Registrierung des Geschlechts eingeleitet (E 2918/2016). Eine intergeschlechtliche Person, die weder männlich noch weiblich ist, hatte am Standesamt Steyr beantragt, ihren Geschlechtseintrag im Geburtenregister auf "inter", "anders", "X" oder eine ähnliche Bezeichnung zu berichtigen. Nach Ablehnungen durch das Standesamt und das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat der Verfassungsgerichtshof der intergeschlechtlichen Person nun vorläufig recht gegeben. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente und intergeschlechtliche Menschen, bezeichnet den Fall als wegweisend für die Rechte intergeschlechtlicher Menschen.














